13. März 2025
Newsflash 59 sec.
In rekordverdächtiger Geschwindigkeit haben CDU/ CSU und SPD ihre Sondierungsgespräche abgeschlossen. Die wahrscheinlich zukünftigen Koalitionspartner haben darin keine Position zu der Abgrenzung von selbständig Tätigen und Arbeitnehmern aufgenommen. Die mit dieser Abgrenzung verbundene Rechtsunsicherheit gilt schon lange als Problem für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen IT, Ingenieurswesen, etc.
Bei einer fehlerhaften Abgrenzung, sog. Scheinselbständigkeit, drohen gravierende Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern und im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen für die Geschäftsleitung der Unternehmen. Insofern bestand Hoffnung für Unternehmen, dass die neue Koalition eine Klarstellung – wie jüngst im Bereich der Dozenten – zur Abgrenzungsfrage aufnimmt. Das tat sie bislang nicht.
Allerdings enthält das Ergebnispapier eine Aussage, die durchaus zu einer größeren Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen führen könnte. Es sollen danach alle „neuen“ Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Zumindest für die Rentenversicherung bestünde dann kein Scheinselbständigkeits-Risiko mehr. Dies gilt aber nur für die Zukunft. Die Gefahr für ein Ermittlungsverfahren wegen der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Vergangenheit dürfte sich durch die Regelung in dem Sondierungspapier sogar noch erhöhen. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass nach Erlass einer entsprechenden Regelung die Selbständigen versuchen werden durch Klagen, Statusfeststellungsverfahren o.Ä. auch für die nicht verjährte Vergangenheit noch Beiträge in der Rentenversicherung zu realisieren, um so ihre Rentenansprüche entsprechend erhöhen zu können, wenn sie in der Zukunft unabhängig von ihrem Status ohnehin in die gesetzliche Rentenversicherung müssen. Die Unternehmen werden daher nur dann eine größere Rechtssicherheit erlangen, sofern sie auch für die Vergangenheit Scheinselbständigkeits-Risiken auflösen. Hierfür sollten sie nun schnell eigeninitiiert die Deutsche Rentenversicherung und die Finanzämter ansprechen, um ein möglichst kooperatives Vorgehen außerhalb eines Ermittlungsverfahrens zu ermöglichen. Sofern die Behörden ggf. initiiert durch Anzeigen von Selbständigen o.Ä. selbst Ermittlungen aufnehmen, ist den Unternehmen der Handlungsspielraum genommen und es drohen hohe Beitragsnachzahlungen, Säumniszuschläge und ggf. sogar strafrechtliche Ermittlungsverfahren.
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